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AGB

AGB Geburtsvorbereitende Akupunktur

Die Akupunktur gehört zu der Traditionelle Chinesische Medizin und wird nicht von der Schulmedizin anerkannt. Sie gehört nicht zum allgemeinen medizinischen Standard. Wissenschaftliche Beweise seien noch nicht ausreichend erbracht worden und die Wirksamkeit ist nicht hinreichend gesichert und anerkannt. Die Ausbildung der praktizierenden Hebamme ist beim SHV anerkannt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel keinen Anteil. Die Kostenübernahme muss im vorhinein von der Klientin abgeklärt werden. Die Klientin erhält eine Rechnung über die geleisteten Akupunktursitzungen.
Durch die Akupunkturnadelstiche kann es zu Hämatombildung (Blauer Fleck) kommen. Die ausführende Hebamme übernimmt keine Haftung für Schäden.

AGB Beleggeburt am Bethesda Spital

Diese Geschäftsbedinungen geht die zuständige Hebamme mit Ihnen in einem perönlichen Gepräch durch.

AGB Schwangerenyoga & Rückbildungskurs

Die folgenden Bestimmungen bilden die vertragliche Grundlage der Rückbildungskurse der Hebammenpraxis Riehen. Mit Anmeldung des Kurses willigen Sie den AGBs zu. Sie haben diese verstanden und eingewilligt. Eine Unterschrift ist nicht nötig.


Anmeldung, Verbindlichkeit:

Die Anmeldung für den Kurs ist für die Teilnehmerin verbindlich. Das heisst, sie schuldet ab Anmeldung die vollen Kurskosten (200 Chf/ 260 Chf), unabhängig davon, wie viele Lektionen sie besucht.

Von dieser Regel gelten folgende Ausnahmen:

  • Eine Abmeldung ist bis 6 Wochen vor Kursbeginn kostenlos.

  • Eine Abmeldung in den letzten 6 Wochen vor Kursbeginn ist eine Entschädigung von 50 Chf zu leisten. Die Kurskosten werden der Kursleiterin überwiesen.

  • Wenn die Teilnehmerin mit einem Arztzeugnis belegt, dass sie wegen Krankheit oder Unfall zwingend nicht oder nicht mehr am Kurs teilnehmen kann, schuldet sie keine Kursgebühr bzw. erhält die Kursgebühr für die Lektionen zurück, an denen sie nicht mehr teilnehmen kann.

  • Wenn die Kursanbieterin aus organisatorischen Gründen den Durchführungstag oder die Durchführungszeit für einen ganzen Kurs vorgängig verschieben muss, können die Teilnehmerinnen vom Kurs zurücktreten und bekommen die Kurskosten erstattet.


Übertragbarkeit:

Die Kursteilnahme ist persönlich und nicht übertragbar.


Kosten:

Die Kurskosten sind innert 7 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung und Rechnung zu bezahlen.


Teilnehmerinnenzahl:

Die Anzahl Teilnehmerinnen beträgt minimal 4 und maximal 8 Frauen. Wenn der Kurs wegen Teilnehmerinnenmangel nicht durchgeführt wird, teilt die Kursanbieterin dies den bereits angemeldeten Teilnehmerinnen so rasch wie möglich mit. Sie erstattet das Kursgeld innert 7 Tagen zurück.

Trainingsmaterial / Matten:

Die Trainingsmatten und allfälliges weiteres Kursmaterial werden zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmerinnen nehmen selbst ein Handtuch mit, um die Matte zu bedecken.

Kursbestätigung / Krankenkassenbeitrag:

Die Kursleiterin ist zertifziert. Die Teilnehmerinnen erhalten nach besuchtem Kurs eine Kursbestätigung. Die Teilnehmerinnen fragen selbst bei ihren Krankenkassen nach, ob diese einen Beitrag bezahlen.

Gesundheitsprobleme / Haftung / Versicherung:

Die Teilnehmerinnen informieren von sich aus und vor Beginn des Kurses die Kursleitung über Gesundheitsprobleme, die Auswirkungen auf die Kursteilnahme haben könnten. Die Kursanbieterin bedingt die Haftung für Schäden der Teilnehmerinnen weg, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Kursanbieterin übernimmt keine Haftung für Garderobe und Effekten der Teilnehmerinnen.

Es ist Sache der Teilnehmerinnen, sich zu versichern.

AGB ambulante Wochenbettbetreuung

Diese Geschäftsbedinungen geht die zuständige Hebamme mit Ihnen in einem perönlichen Gepräch durch.

AGB Geburtsvorbereitungskurs

Die folgenden Bestimmungen bilden die vertragliche Grundlage der Geburtsvorbereitungskurse der Hebammenpraxis Riehen. Mit Anmeldung des Kurses bestätigt die Kursteilnehmerin die AGBs.

 

Anmeldung, Verbindlichkeit

Die Anmeldung für den Kurs ist für die Teilnehmerin verbindlich. Das heisst, sie schuldet ab Anmeldung die vollen Kurskosten (340Chf).

 

Von dieser Regel gelten folgende Ausnahmen

  • Eine Abmeldung ist bis 6 Wochen vor Kursbeginn kostenlos.

  • Eine Abmeldung in den letzten 6 Wochen vor Kursbeginn ist eine Entschädigung von 100 Chf zu leisten.

  • Wenn die Teilnehmerin mit einem Arztzeugnis belegt, dass sie wegen Krankheit oder Unfall zwingend nicht oder nicht mehr am Kurs teilnehmen kann, schuldet sie keine Kursgebühr bzw. erhält die Kursgebühr zurück.

  • Wenn die Kursanbieterin aus organisatorischen Gründen den Durchführungstag oder die Durchführungszeit für den Kurs vorgängig verschieben muss, können die Teilnehmerinnen vom Kurs zurücktreten und bekommen die Kurskosten erstattet.

Übertragbarkeit

Die Kursteilnahme ist persönlich und nicht übertragbar.

 

Kosten:

Die Kurskosten sind innert 7 Tagen nach Eingang der Anmeldebestätigung und Rechnung zu bezahlen.

 

Teilnehmerinnenzahl:

Die Anzahl Teilnehmerinnen beträgt minimal 3 und maximal 6 Paare. Bei einer Teilnehmerinnenzahl unter 3, behält sich die Kursleitung vor, den Kurs bis 5 Tage vor dem Kurstag, abzusagen. Die Kursleiterin erstattet das Kursgeld innert 7 Tagen zurück.

 

Kursbestätigung, Krankenkassenbeitrag

Die Kursanbieterin sowie die Kursleiterinnen sind zertifziert. Die Teilnehmerinnen erhalten nach besuchtem Kurs eine Kursbestätigung. Die Teilnehmerinnen fragen selbst bei ihren Krankenkassen nach, ob diese einen Beitrag bezahlen.

Gesundheitsprobleme, Haftung, Versicherung

Die Teilnehmerinnen informieren von sich aus und vor Beginn des Kurses die Kursleitung über Gesundheitsprobleme, die Auswirkungen auf die Kursteilnahme haben könnten. Die Kursanbieterin bedingt die Haftung für Schäden der Teilnehmerinnen weg, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Kursanbieterin übernimmt keine Haftung für Garderobe und Effekten der Teilnehmerinnen.

Es ist Sache der Teilnehmerinnen, sich zu versichern.

Datenschutz

Patienteninformation zum Umgang mit Personendaten

Nachfolgend informieren wir Sie darüber, zu welchem Zweck die oben genannten Hebammen Vanessa Ille und Isabella Müller Ihre Personendaten erheben, speichern oder weiterleiten. Zusätzlich informieren wir Sie über Ihre Rechte, welche Sie im Rahmen des Datenschutzes wahrnehmen können.

Verantwortlichkeiten

Die verantwortliche Stelle für die Bearbeitung Ihrer Personendaten und insbesondere Ihrer Gesundheitsdaten sind die Hebammen. Bei Fragen zum Datenschutz oder wenn Sie Ihre Rechte im Rahmen des Datenschutzes wahrnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die Hebammen Vanessa Ille und Isabella Müller.

Erhebung und Zweck der Datenbearbeitung

Die Bearbeitung (Erhebung, Speicherung, Verwendung sowie Aufbewahrung) Ihrer Daten erfolgt aufgrund des Behandlungsvertrages und gesetzlicher Vorgaben zur Erfüllung des Behandlungszwecks sowie zu den damit verbundenen Pflichten. Die Erhebung von Daten erfolgt einerseits durch die Hebammen im Rahmen Ihrer Behandlung. Andererseits erhalten wir auch Daten von Ärzt:innen und weiteren Gesundheitsfachpersonen, bei denen Sie in Behandlung waren oder sind, falls Sie hierfür Ihre Einwilligung gegeben haben. In Ihrer Patientendokumentation werden nur Daten bearbeitet, die im Zusammenhang mit Ihrer medizinischen Behandlung stehen. Die Patientendokumentation umfasst die auf dem Patientenformular gemachten persönlichen Angaben wie Personalien, Kontaktdaten und Versicherungsangaben, sowie unter anderem im Rahmen der Behandlung durchgeführte Aufklärungsgespräche, erhobene Gesundheitsdaten wie Anamnesen, Diagnosen, Befunde und Verläufe.

Dauer der Aufbewahrung

Ihre Patientendokumentation wird während zwanzig Jahren nach Ihrer letzten Behandlung aufbewahrt. Danach wird sie mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung weiter aufbewahrt oder sicher gelöscht bzw. vernichtet.

Weitergabe der Daten Ihre Personendaten und insbesondere Ihre medizinischen Daten übermitteln wir nur dann an externe Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt oder verlangt ist oder wenn Sie im Rahmen Ihrer Behandlung in die Weitergabe der Daten eingewilligt haben.

  • Die Übermittlung an Ihre Krankenversicherung erfolgt zum Zweck der Abrechnung der Ihnen gegenüber erbrachten Leistungen. Die Art der übermittelten Daten orientiert sich dabei an den gesetzlichen Vorgaben.

  • Optional: Die Weitergabe der notwendigen Patienten- und Rechnungsdaten an das Inkassobüro erfolgt zwecks Inkasso (Einziehen von fälligen Geldforderungen).

Im Einzelfall, abhängig von Ihrer Behandlung und Ihrer entsprechenden Einwilligung, erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger (z.B. Ärzt:innen, andere Hebammen//Hebammenpraxen/Geburtshäuser).

Widerruf Ihrer Einwilligung Haben Sie für eine Datenbearbeitung Ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben, können Sie eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit ganz oder teilweise widerrufen. Der Widerruf oder der Wunsch nach Änderung einer Einwilligung hat schriftlich zu erfolgen. Sobald wir Ihren schriftlichen Widerruf erhalten haben und die Bearbeitung auf keine andere Rechtsgrundlage als die Einwilligung gestützt werden kann, wird die Bearbeitung eingestellt. Die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenbearbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Auskunft, Einsicht und Herausgabe

Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft zu Ihren Personendaten zu erhalten. Sie können Ihre Patientendokumentation einsehen oder auch eine Kopie verlangen. Die Herausgabe der Kopie kann u.U. kostenpflichtig sein. Allfällige Kosten, welche vom Aufwand der Erstellung der Kopie abhängen, werden Ihnen vorgängig bekannt gegeben.

Recht auf Datenübertragung

Sie haben das Recht, Daten, die wir automatisiert bzw. digital verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Dies gilt insbesondere auch bei der Weitergabe von medizinischen Daten an eine von Ihnen gewünschte Gesundheitsfachperson. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Berichtigung

Ihrer Angaben Wenn Sie feststellen oder der Ansicht sind, dass Ihre Daten nicht korrekt oder unvollständig sind, haben Sie die Möglichkeit, eine Berichtigung zu verlangen. Kann weder die Korrektheit noch die Unvollständigkeit Ihrer Daten festgestellt werden, haben Sie die Möglichkeit auf die Anbringung eines Bestreitungsvermerks.

Covid 19 Schutzmassnahmen

COVID 19 Schutzmassnahmen Konzept der Hebammenpraxis- Riehen

Liebe Klienten und Klientinnen der Hebammenpraxis-Riehen

Wir bitten sie folgende Massnahmen zu Ihrem und unserem Schutz von COVID 19 ausnahmslos einzuhalten.

Zusätzlich zu den Allgemeinen Schutzmassnahmen des BAG gelten ab sofort in den Räumlichkeiten der Hebammenpraxis - Riehen folgende Richtlinien.

Hebammensprechstunden:

  • Termine in der Hebammenpraxis werden so vereinbart, dass zwischen den einzelnen Klienten in den Räumlichkeiten der Hebammenpraxis-Riehen kein Aufeinandertreffen der Klienten stattfindet.

  • Bei Beratungsgesprächen muss der Abstand von 2 Metern eingehalten werden.

  • Klienten welche sich krank fühlen oder krank sind müssen den Termin frühzeitig telefonisch absagen.

  • Klientinnen welche ein erhöhtes Risiko bezüglich Covid19 Erkrankung haben (Hypertonie, Asthma, Typ1 Diabetes, St.n. Chemotherapie usw.) bitten wir für Ihrem Aufenthalt in der Hebammenpraxis eine eigene Schutzmaske mit zubringen und zu tragen.

  • Bei Untersuchung der Klientinnen trägt die Hebamme einen Mundschutz und wenn nötig Handschuhe.

  • Es werden keine Getränke angeboten. Zwischen den Klientenbesuchen werden Flächen, Türfallen, Toilette und Gebrauchsmittel welche wiederverwendet werden, desinfiziert.

  • Konsultationen sind nur mit dem Partner erlaubt, Kinder können wir zur Zeit leider keine empfangen.

Kurswesen:

  • Bei Kursen wie Rückbildung, Geburtsvorbereitung und Yoga ist die Teilnehmerzahl auf 8 Personen beschränkt. Somit ist zwischen den Teilnehmern ein Abstand von 2 Metern sicher geestellt.

  • Jede Teilnehmerin bringt ein grosses Tuch mit.

  • Klienten welche sich krank fühlen oder krank sind, dürfen die Kurslektionen nicht besuchen.

  • Bei Kurslektionen empfehlen wir den Teilnehmerinnen eine Maske zu tragen. Bitte bringen Sie Ihre eigene Maske mit.

  • Beim Eintreten in die Hebammenpraxis ist es Vorschrift die Schuhe auszuziehen und die Hände zu desinfizieren.

  • Nach jeder Kurslektion werden gebrauchte Materialien, Flächen und sanitäre Anlagen desinfiziert und die Räumlichkeiten gelüftet.

  • Die Kursleiterin trägt während der Kurslektion eine Maske.

  • Wenn sie zur C0VID 19 Risikogruppe gehören (Hypertonie, Asthma, Typ1 Diabetes, St. n. Chemotherapie usw.) besprechen sie dies vor der Teilnahme des Kurses mit ihrer Kursleiterin.

Terminabsage

Termine, jeglicher Art, welche versäumt wurden oder weiger als 24 Stunden vor dem Termin abgesagt wurde, werden privat in Rechnung gestellt.

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